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   BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67   

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BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67 (https://dejure.org/1971,102)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1971 - VIII C 210.67 (https://dejure.org/1971,102)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1971 - VIII C 210.67 (https://dejure.org/1971,102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf Fortbestand oder Dauer der Wehrpflichtigkeit - Anforderungen an Form und Inhalt der Anhörung im Sinne der Musterungsverordnung (MustVO) - Währung der Einberufungsfrist - Heilbarkeit des Mangels ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MustVO § 13 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 307
  • NJW 1971, 1762
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
    Die unterbliebene vorherige Anhörung kann bis zum Einberufungstermin mit heilender Wirkung nur durch eine Maßnahme des Kreiswehrersatzamtes selbst nachgeholt werden (Weiterführung von BVerwGE 27, 295).

    Mit dieser Vorschrift hat sich der Senat in BVerwGE 27, 295 befaßt; in dem zugrunde liegenden Fall fehlte die vorherige Anhörung (und die Untersuchung) unstreitig, und es war daher nur zu entscheiden, ob und bis zu welchem Zeitpunkt die unterbliebene Anhörung (und Untersuchung) mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann.

    Davon abgesehen, widerspricht die zeitliche Beschränkung der Heilungsmöglichkeit auf den Beginn der Einberufungsfrist den in der Entscheidung BVerwGE 27, 295 aufgestellten Grundsätzen.

    In dem der Entscheidung BVerwGE 27, 295 zugrunde liegenden Fall lag eine nachholende Maßnahme des Kreiswehrersatzamtes darin, daß es seinerseits die unterbliebene Untersuchung des Wehrpflichtigen veranlaßte; darin kam zum Ausdruck, daß es selbst - je nach dem Ergebnis der Untersuchung - von der bereits verfügten Einberufung Abstand zu nehmen bereit war.

  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61

    Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch in späteren Entscheidungen (Urteil vom 20. Juni 1963 - BVerwG VI C 86.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 26 Nr. 3] und BVerwGE 17, 279 [283]) ausgeführt, die vorgeschriebene Anhörung der Hauptfürsorgestelle sei durch die Eigenart gekennzeichnet, daß dieser als einer außenstehenden Stelle Gelegenheit zur Einflußnahme auf die Entscheidung einer anderen Behörde eingeräumt werden solle; ihre materielle Einflußmöglichkeit erschöpfe sich in der Meinungsäußerung als solcher.
  • BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch in späteren Entscheidungen (Urteil vom 20. Juni 1963 - BVerwG VI C 86.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 26 Nr. 3] und BVerwGE 17, 279 [283]) ausgeführt, die vorgeschriebene Anhörung der Hauptfürsorgestelle sei durch die Eigenart gekennzeichnet, daß dieser als einer außenstehenden Stelle Gelegenheit zur Einflußnahme auf die Entscheidung einer anderen Behörde eingeräumt werden solle; ihre materielle Einflußmöglichkeit erschöpfe sich in der Meinungsäußerung als solcher.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
    Solange ein Einberufungsbescheid nicht aufgehoben ist, wird er, wie der Senat in BVerwGE 31, 324 [327] grundsätzlich entschieden hat, nicht durch bloßen Zeitablauf gegenstandslos, sondern erst durch die Beendigung des durch ihn begründeten, Wehrdienstverhältnisses aus einem der Beendigungsgründe des § 28 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), im Wege der Entlassung oder des Ausschlusses gemäß §§ 29, 30 WpflG.
  • BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 77.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
    Zum anderen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Bedeutung der Maßgabe "... bis zur Beendigung der Dienstzeit, für die er einberufen ist ..." in § 1 Abs. 3 WpflG (F. 1965) nicht abschließend geklärt (vgl. BVerwGE 27, 123).
  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
    Für die Aufnahme eines förmlichen, gesonderten Zurückstellungsantrags fehlt überdies das Bedürfnis, da über geltend gemachte Zurückstellungsgründe im Einberufungsbescheid inzident befunden werden kann (BVerwGE 27, 257).
  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
    Aus diesem Grunde kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf das von ihm erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 9, 69 berufen.
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    In seinen grundlegenden Urteilen vom 13. Juli 1967 - BVerwG 8 C 13.67 - - (BVerwGE 27, 295) und vom 10. März 1971 - BVerwG 8 C 210.67 - (BVerwGE 37, 307-311 ff. -) hat er dargelegt, daß die rechtliche Bedeutung eines Verstoßes gegen Vorschriften über das Verwaltungsverfahren aus dem der Verwaltungsvorschrift zugedachten Zweck, insbesondere aus ihrer Schutzfunktion für den Betroffenen, herzuleiten ist.
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Was schließlich die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Anhörung nach § 13 Abs. 3 der Musterungsverordnung betrifft (BVerwGE 37, 307 [311 ff.]; Beschluß vom 17. Mai 1977 - BVerwG 8 B 57.76 - [Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 12]), so stellen sie auf Besonderheiten des Wehrpflichtrechts ab und lassen sich deshalb auf die Regelung der §§ 28 und 45 VwVfG nicht übertragen.
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 9/17 R

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung als selbstständige

    Ferner hat sie das Vorbringen der Klägerin zur Kenntnis genommen und abschließend zu erkennen gegeben, dass sie nach erneuter Prüfung an dem bisher erlassenen Verwaltungsakt festhält (BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - Juris; BSG vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2 RdNr 15 und vom 7.7.2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, RdNr 26; BVerwG vom 10.3.1971 - VIII C 210.67 - BVerwGE 37, 307) .
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Ferner ist erforderlich, dass die Behörde das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis nimmt und sich abschließend zum Ergebnis der Überprüfung äußert, insbesondere zu erkennen gibt, ob sie nach erneuter Prüfung an dem bisher erlassenen Verwaltungsakt festhält (BSG Urteile vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - Juris, vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2 RdNr 15 und vom 7.7.2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, RdNr 26; BVerwG Urteil vom 10.3.1971 - VIII C 210.67 - BVerwGE 37, 307) .
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen

    Der Widerspruchsausschuss, dem dieselben Entscheidungskompetenzen wie der Ausgangsbehörde zustehen müssen (dazu BVerwG Urteil vom 17.8.1982 - 1 C 22.81 - BVerwGE 66, 111) , muss sich mit dem Tatsachenvortrag des Widerspruchführers auseinandergesetzt und im Widerspruchsbescheid zu erkennen gegeben haben, dass er dessen Angaben und Vorbringen inhaltlich wahr- und ernstgenommen sowie erwogen hat (vgl BVerwG Urteil vom 10.3.1971 - VIII C 210.67 - BVerwGE 37, 307).
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Der Anspruch konnte ebenso wie die Rückforderung zuviel gezahlter besoldungsrechtlicher Bezüge, der er entspricht, durch Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) geltend gemacht werden (vgl. dazu z.B. BVerwGE 28, 1 [BVerwG 28.09.1967 - II C 37/67]; 37, 314 [BVerwG 10.03.1971 - VIII C 210/67]; 40, 237 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70]; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Es ist anerkannt, daß solche unfertigen Rechtslagen auf den Erben übergehen können (vgl. BGHZ 32, 367 [369] einerseits; BVerwGE 21, 302 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63]; 37, 314 [BVerwG 10.03.1971 - VIII C 210/67]andererseits).
  • BVerwG, 03.04.1974 - I B 34.73

    Rechtsmittel

    Es weicht nicht von BVerwGE 27, 295 und 37, 307 ab, wenn bei Anfechtungsklagen gegen Ausweisungsverfügungen nach § 10 Abs. 1 des Ausländergesetzes die Ermessenserwägungen der Widerspruchsbehörde gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zugrunde gelegt werden.

    Die vom Kläger geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen BVerwGE 27, 295 und 37, 307 liegt nicht vor.

    In BVerwGE 37, 307 hat der VIII. Senat erkannt, daß die in § 13 Abs. 3 der Musterungsverordnung in der Fassung vom 6. Februar 1963 (BGBl. I S. 112) vorgeschriebene Anhörung oder Untersuchung von ungedienten Wehrpflichtigen, wenn sie zunächst unterblieben ist, nur durch eine Maßnahme des Kreiswehrersatzamtes selbst, nicht aber auch durch die Widerspruchsbehörde mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann.

  • BGH, 01.12.1977 - IX ZR 55/73

    Rechtsmittel

    Die vorherige Anhörung schützt den Betroffenen wirksamer als die nachträgliche Prüfung von Einwendungen in einem Anfechtungsverfahren (vgl. BVerwGE 37, 307, 312) [BVerwG 10.03.1971 - VIII C 210/67].

    Sie kann aber von der Verwaltung nachgeholt werden, so lange diese selbst, etwa in einem Widerspruchsverfahren, noch mit der Sache befaßt oder bevor der angeordnete Eingriff vollzogen ist (vgl. BVerwG Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 4; 448.0 § 12 WPflG Nr. 96; NJW 1974, 158; BVerwGE 27, 295, 299 ff [BVerwG 13.07.1967 - VIII C 13/67]; 37, 307, 311 ff [BVerwG 10.03.1971 - VIII C 210/67]; vgl. auch § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG).

    Eine solche über §§ 45, 46 VwVfG hinausgehende Heilung kommt nur in Betracht, wenn das Gericht ohne Jede Einschränkung wie die Verwaltungsbehörde in der Sache selbst zu entscheiden hat und die Anhörung infolgedessen ihren Zweck noch voll erfüllen kann (vgl. BVerwG DVBl 1958, 174; NJW 1974, 158; BVerwGE 27, 295; 37, 307 [BVerwG 05.03.1971 - VII C 75/70]; Dürig a.a.O. Randnr. 96).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.1991 - 4 L 56/91

    Änderung von Hausnummern; Änderung von Straßennamen; Allgemeinverfügung; Anhörung

    Demgegenüber will das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1982 (aaO, 187 f.), vom 25. Juli 1973 (- VI D 43.73 - BVerwGE 44, 17 (22)) und vom 10. März 1971 (- VIII C 210/67 - BVerwGE 37, 307 (312 f.)) bei Verwaltungsakten, die im Ermessen stehen, die Heilung nur im Wege einer von der Ausgangsbehörde nachgeholten Anhörung eintreten lassen.
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 180.81

    Wehrdienstpflichtiger - Kurzfristige Einberufung - Verspäteter Zugang -

  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids wegen Stellung des Antrags auf Anerkennung

  • VG Berlin, 05.10.1979 - 10 A 380.78

    Anhörung vor Erlaß eines Verwaltungsaktes; Zwingender Charakter der

  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70

    Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92

    Erlaß eines Verwaltungsaktes; Anhörung; Vorverfahren; Einkommen;

  • BVerwG, 14.02.1985 - 8 B 199.84

    Voraussetzungen an eine Anhörung im Sinne des § 19 Abs. 4 Zivildienstgesetz (ZDG)

  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der

  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83

    Musterung - Untersuchung - Einberufung - Gesundheit - Beeinträchtigungen -

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 56.82

    Wehrpflichtrecht - Ausbildung zum Musiklehrer - Ausbildung zum Orchestermusiker -

  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 56.74

    Einberufung eines Wehrpflichtigen ohne vorherige Anhörung - Überschneidung von

  • BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72

    Erfordernis einer Anhörung des Wehrpflichtigen vor Einberufung zum Wehrdienst -

  • BGH, 09.10.1986 - IX ZR 39/86

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Widerrufsbescheides - Voraussetzungen für

  • BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78

    Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Voraussetzungen für das

  • OVG Niedersachsen, 16.07.1999 - 1 M 2754/99

    Altenteilerhaus; Rücknahme der Baugenehmigung;; Abänderungsantrag;

  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 141.81

    Vollziehbare Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung zum

  • BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides - Umfang der Anhörungspflicht nach § 13

  • BVerwG, 17.05.1977 - 8 B 57.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerspruch gegen die

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78

    Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Ruhen der Wehrpflicht

  • BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 65.74

    Nachholung einer Anhörung im Einberufungsverfahren - Schädlichkeit des

  • BVerwG, 16.01.1975 - VIII C 65.74

    Erlass eines Einberufungsbescheids - Begriff des "Ausbildungsabschnitts" - Antrag

  • BVerwG, 05.12.1980 - 6 B 115.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Ableistung des Grundwehrdienstes -

  • BVerwG, 24.03.1977 - 8 C 74.76

    Kostenentscheidung nach Beendigung der Hauptsache - Aufschiebende Wirkung des

  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 146.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.02.1979 - 8 C 23.77
  • BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 113.73

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Unterbliebene Anhörung vor

  • BVerwG, 07.06.1973 - VIII CB 32.73

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Ordnungsgemäße Ermessensbetätigung

  • BVerwG, 15.08.1990 - 8 B 105.90

    Nachholung einer Anhörung während des Widerspruchsverfahrens - Antrag auf

  • BVerwG, 22.09.1982 - 8 B 78.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.11.1978 - 8 B 22.78

    Klage auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Zurückstellung wegen Gründung eines

  • VG Berlin, 26.06.1980 - 15 A 200.79

    Ausweisung eines pakistanischen Staatsangehörigen ; Ausweisung wegen Organisation

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